Lizenzvereinbarung (B2B)
für digitale Werke, Downloads und abonnierte Inhalte
Lizenzgeber:
Sven Häber
Dorfstr. 25
01723 Wilsdruff
Deutschland
– nachfolgend „Lizenzgeber“ –
und
dem jeweiligen unternehmerischen Erwerber der Lizenz
– nachfolgend „Lizenznehmer“ –
wird folgende Lizenzvereinbarung geschlossen.
§1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an digitalen Werken, Inhalten und Materialien des Lizenzgebers (nachfolgend „Lizenzmaterial“).
(2) Das Lizenzmaterial kann insbesondere bereitgestellt werden als:
- digitale Downloads
- PDF-Dokumente
- elektronische Dokumente oder Datensätze
- Inhalte über Plattformzugang
- abonnierte Inhalte oder Datenbanken
- aktualisierte Versionen oder Erweiterungen.
(3) Das Lizenzmaterial kann insbesondere enthalten:
- Fachinformationen
- Analysen
- Research-Dokumente
- Leitfäden
- Schulungsunterlagen
- Konzepte
- Datenmaterial.
(4) Sämtliche Rechte am Lizenzmaterial verbleiben beim Lizenzgeber.
§2 B2B-Lizenz und Ausschluss von Verbrauchern
(1) Diese Lizenzvereinbarung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB.
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind vom Erwerb einer Lizenz ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Verbraucher erwerben kein Nutzungsrecht am Lizenzmaterial.
(5) Erfolgt dennoch ein Download oder Zugriff durch einen Verbraucher, begründet dies kein Nutzungsrecht.
(6) Der Lizenzgeber ist berechtigt, einen Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.
§3 Einräumung der Lizenz
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke zulässig.
(3) Das Nutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Zahlung.
§4 Lizenzmodelle
Der Nutzungsumfang richtet sich nach der erworbenen Lizenz.
Einzelplatzlizenz
- Nutzung durch eine einzelne Person innerhalb des Unternehmens.
3-Nutzer-Lizenz
- Nutzung durch maximal drei Personen.
5-Nutzer-Lizenz
- Nutzung durch maximal fünf Personen.
Multi-Nutzer-Lizenz
- Nutzung durch mehrere oder alle Mitarbeiter eines Unternehmens.
Die Lizenz gilt ausschließlich für ein rechtlich eigenständiges Unternehmen.
Nicht eingeschlossen:
- Tochtergesellschaften
- Konzernunternehmen
- Partnerunternehmen
- externe Dienstleister
- Freelancer.
§5 Zulässige Nutzung
Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial ausschließlich:
- intern abrufen
- lesen
- für interne Entscheidungsprozesse nutzen.
§6 Verbotene Nutzung
Insbesondere untersagt sind:
- Vervielfältigung des Lizenzmaterials
- Weitergabe an Dritte
- Veröffentlichung oder Verbreitung
- Bereitstellung in Cloud-Systemen mit externem Zugriff
- Veröffentlichung im Internet
- Erstellung abgeleiteter Werke
- kommerzielle Weiterverwertung
- Integration in Datenbanken oder Wissenssysteme
- Nutzung zur Erstellung konkurrierender Inhalte.
§7 Verbot von Data-Mining und KI-Training
(1) Jegliche Nutzung des Lizenzmaterials für automatisierte Analyseverfahren ist untersagt.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Text- und Data-Mining
- Training künstlicher Intelligenz
- Machine Learning
- Crawling
- Scraping
- automatisierte Inhaltsanalyse
- Datensammlung.
(3) Der Lizenzgeber behält sich sämtliche Rechte hieran ausdrücklich vor.
§8 Personalisierte Lizenzkennzeichnung
(1) Das Lizenzmaterial kann mit personalisierten Kennzeichnungen versehen werden.
Diese können enthalten:
- Name des Lizenznehmers
- Firmenname
- Lizenznummer
- Transaktionsdaten
- digitale Wasserzeichen.
(2) Diese Kennzeichnungen dienen dem Schutz vor unerlaubter Weitergabe.
(3) Das Entfernen oder Manipulieren dieser Kennzeichnungen ist untersagt.
§9 Lizenzprüfung (Audit-Recht)
(1) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen.
(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, entsprechende Auskünfte zu erteilen.
(3) Werden Verstöße festgestellt, trägt der Lizenznehmer die Kosten der Prüfung.
§10 Vertragsstrafe und Schadensersatz
(1) Bei unberechtigter Weitergabe des Lizenzmaterials wird eine pauschale Vertragsstrafe von 5.000 EUR pro Verstoß fällig.
(2) Bei Nutzung durch nicht lizenzierte Personen beträgt die Vertragsstrafe 1.000 EUR pro zusätzlichem Nutzer.
(3) Bei öffentlicher Veröffentlichung oder Weiterverbreitung beträgt die Vertragsstrafe mindestens 10.000 EUR.
(4) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.
§11 Sperrung und Kündigung
(1) Bei Lizenzverstößen ist der Lizenzgeber berechtigt:
- den Zugang zu sperren
- die Lizenz außerordentlich zu kündigen
- Schadensersatz geltend zu machen.
§12 Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§13 Laufzeit
(1) Dauerlizenzen gelten unbefristet.
(2) Abonnements gelten für die Dauer des jeweiligen Abonnements.
(3) Nach Beendigung endet das Nutzungsrecht.
§14 Gerichtsstand und Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Gerichtsstand ist Wilsdruff, soweit gesetzlich zulässig.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.